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Ehrenbürgerschaft aberkannt

Die Stadt Hann. Münden hat heute einem auch überregional bekannten Politiker 63 Jahre nach dessen Tod die Ehrenbürgerschaft wieder aberkannt. Recherchen hatten ergeben, dass sich der Geehrte zwar in vorbildlicher Weise für den Autobahnbau eingesetzt habe, aber nicht alle seine politischen Entscheidungen unumstritten geblieben seien. Es handelt sich um einen gebürtigen Österreicher.

/Gesellschaft | 1 Kommentar | Fr, 28. März 2008
 

Familiengespräch im Manager-Adel

"Papa, warum hast Du all diese Leute entlassen?"
"Damit wir weniger Personalkosten haben und eine höhere Rendite erwirtschaften."
"Und wer soll Deine Produkte dann kaufen, wenn die Menschen arbeitslos sind?"
"Die Angestellten der anderen Firmen!"
"Und wenn deren Chefs genauso denken wie Du?"

 *

"Papa, warum zahlst Du keine Steuern?"
"Damit ich mir einen neuen Porsche leisten kann."
"Und wo willst Du mit dem fahren?"
"Auf unseren schönen Autobahnen."
"Aber werden die nicht mit Steuergeldern bezahlt?"
"Ja, aber mit den Steuern der anderen Leute."
"Und wenn die genauso denken wie Du?"
"Dann von den automatisch eingezogenen Lohnsteuern der Arbeitnehmer."
"Aber die hast Du doch entlassen!"

 *

Hausarbeit: Diskutieren Sie obige Gespräche im Familienkreis und schreiben Sie einen Aufsatz darüber. Wir holen den Text morgen früh bei Ihnen ab. Konsultieren Sie auch die NachDenkSeiten und Telepolis.

/Gesellschaft | 2 Kommentare | Di, 19. Feb. 2008
 

Alltagssünder

In Göttingen führt Richtung Innenstadt die vierspurige Weender Landstraße, die beidseitig schöne breite Radwege hat, die traditionell in beide Richtungen genutzt werden.

Wie ich und tausend andere Göttinger heute durch eine freundliche Polizeikontrolle erfuhren, darf der Radweg aber nur in eine Richtung befahren werden.

Ich muss zugeben, dass mir das völlig neu war, obwohl es nach der StVO eigentlich hätte klar sein müssen. Aber die Tatsache, dass sich an diese Regel nie jemand hielt und man auf beiden Seiten stets Gegenverkehr hatte, ließ den Gedanken gar nicht erst aufkommen. Hinzu kommt, dass nach der letzten Kreuzung ein Durchfahrtsverbotsschild für Radfahrer steht und ich dort immer brav die Straßenseite wechselte, weil ich annahm, der restliche Radweg sei nur noch einseitig. In Wahrheit ist das Schild aber überflüssig, wie ich erstaunt zur Kenntnis nahm, und das Durchfahrtsverbot gilt für den gesamten Radweg in der besagten Richtung und nicht erst ab dem Schild.

Auf ein Verwarngeld von 15 Euro wurde verzichtet, womit wenigstens widerlegt ist, dass Verkehrskontrollen nur zur Füllung des Staatssäckels dienten, denn mit den Einnahmen dieser Aktion hätte man gewiss ein neues Polizeiauto kaufen können.

Dennoch kam ich ins Grübeln darüber, wie häufig man doch im Alltag gegen Gesetze verstößt, ohne sich der geringsten Schuld bewusst zu sein.

Wenn Schäubles feuchte Träume wahr würden und wir eine lückenlose Videoüberwachung zur Ahndung selbst kleinster Übertretungen hätten, fiele mancher brave Staatsbürger, der "nichts zu verbergen" hat, spätestens dann aus allen Wolken, wenn sein Briefkasten vor Bußgeldbescheiden überquölle.

Man stelle sich das einmal praktisch vor: Ich fahre täglich viermal diesen Radweg. Jedes Mal erfasst mich die Überwachungskamera und identifiziert mich anhand der in meinem Ausweis gespeicherten Gesichtsmerkmale. Am Ende des Monats erhalte ich dann plötzlich eine Rechnung über 1.800 Euro, und zwar völlig zu Recht und unanfechtbar, weil ich tatsächlich täglich vier Verkehrsverstöße begang. Dass es welche waren, erfahre ich zwar erst durch diesen Bußgeldbescheid, aber Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Falls die Rechnung erst am Jahresende präsentiert würde, müsste ich sogar rund 20.000 Euro zahlen, bevor ich mein Verhalten entsprechend anpassen könnte.

Zum Glück ist es noch nicht so weit, aber manch einer wird sich dann wundern, dass seine Weste doch nicht so weiß ist, wie er immer dachte.

/Gesellschaft | 1 Kommentar | Di, 12. Feb. 2008
 

Lohnlegende

Die Legende von den angeblich zu hohen Löhnen in Deutschland ist leider nur schwer auszurotten. Selbst beim Nokia-Abzug aus Bochum wurde sie ins Spiel gebracht, obwohl der Lohnkostenanteil bei einem Handy nur 5 Prozent beträgt.

In der Realität haben sich die Reallöhne in der EU zwischen 1995 und 2006 folgendermaßen entwickelt:

  • Schweden: + 25,4%
  • Großbritannien: + 25,2%
  • Dänemark: + 15,6%
  • Frankreich: + 8,4%
  • EU-Durchschnitt: + 7,4%
  • Österreich: + 2,8%
  • Italien: + 1,9%
  • Deutschland: - 1,0%

Die Zahlen erklären auch, warum Deutschland einerseits Exportweltmeister ist, aber andererseits an mangelnder Binnennachfrage krankt.

Näheres zu diesem Thema können Sie nachlesen bei Freitag, woraus obige Zahlen zitiert sind, oder im Artikel Lohnnebenkosten – Mythen und Fakten von Hartmut Reiners oder auf den NachDenkseiten hier und hier und hier und hier.

/Gesellschaft | 0 Kommentare | So, 10. Feb. 2008
 

Wetten dass...? erneut auf Buntstifte hereingefallen

Nachdem vor Jahren bereits ein Redakteur der Satirezeitschrift Titanic mit einer geschummelten Buntstift-Wette bei "Wetten dass...?" für Furore sorgt, sollte man annehmen, dass dort ein solcher Coup kein zweites Mal gelingen könnte, weil die Sendungsmacher besonders vorsichtig geworden sind.

Wie heißt es noch so schön? Fool me once, shame on you. Fool me twice, shame on me.

Dennoch hat es am Samstag ein Hobbymagier mit einem ziemlich simplen Trick geschafft, das ZDF erneut aufs Kreuz zu legen. Diesmal ging es nicht darum, Buntstifte am Geschmack zu erkennen und dabei unter der Augenbinde hindurchzulinsen, sondern die Wette bestand daraus, dass ein Mann am Geräusch erkennen wollte, mit welcher Buntstiftfarbe seine Tochter Striche aufs Papier malt.

Wer nur ein bisschen wissenschaftlich-kritisch geschult ist, wird sich schon während der Sendung gewundert haben, warum dies nicht als Doppelblindversuch geschah, sondern nur der Vater eine Augenbinde trug, die Tochter aber nicht. Oder warum überhaupt die Tochter und nicht ein Roboterarm oder ein Unbeteiligter die Striche zeichnen durfte.

Der Grund ist natürlich, dass unterschiedliche Farben in Wahrheit keine unterschiedlichen Geräusche erzeugen, sondern die Tochter schlichtweg geheime akustische Zeichen übermittelte. Ein simpler Illusionstrick also. Schon durch die Tatsache, dass es wieder um Buntstifte ging, hätte man misstrauisch werden sollen, wenigstens aber dadurch, dass der gleiche Mann schon einmal einen simplen Zaubertrick als Wette einbrachte, als es um sogenannte Magische Zahlenquadrate ging.

Sehen Sie sich die Buntstiftwette in der ZDF-Mediathek an und lesen Sie dann verschiedene Erklärungen für den dahinterstehenden Trick im Bin-Blog und bei Spoony's Datamessing und im Forum von Uni-Protokolle.de. Peinlich, dass so etwas schon am gleichen Abend von der Blogosphäre aufgedeckt wird, während es beim ZDF vorher niemand bemerkte. Erfreulich aber, dass sich die ZDF-Zuschauer nicht hinters Licht führen ließen, sondern diesen Wettkandidaten auf den letzten Platz wählten.

/Gesellschaft | 0 Kommentare | Mo, 28. Jan. 2008
 

Himmelfahrtskommando

Stellen Sie sich einmal vor, die Regierung möchte die Verkehrsüberwachung verschärfen und die Bevölkerung auf dieses Vorhaben einstimmen.

Praktischerweise und natürlich rein zufällig wird daraufhin in der Tagesschau und auf allen Zeitungstiteln über eine großangelegte Verkehrskontrolle namens "Himmel" berichtet, bei welcher 12.000 potentielle Verkehrssünder geblitzt wurden.

Dem Stammtischbruder ist sofort klar: Auf den Straßen wimmelt es von Rasern, der Staat muss mit aller Härte eingreifen und jeden jederzeit kontrollieren!

Zweck erfüllt.

Monate später liest man ganz klein in den Randspalten hinterer Zeitungsseiten, dass sämtliche Verfahren gegen die angeblichen Raser eingestellt werden mussten. Die Radarfallen hätten fälschlicherweise jeden geblitzt, ohne auf die Geschwindigkeit zu achten. Außerdem habe man irrtümlich nicht nur die Fahrer, sondern alle Insassen von PKWs und Reisebussen als Verkehrssünder beschuldigt. Sogar die Passanten auf dem Bürgersteig seien in das Visier der Ermittler geraten.

Und nun stellen Sie sich vor, dass Sie selbst zu den falsch Verdächtigten gehörten: Für einige Monate glaubte jeder, dass Sie ein Temposünder seien. Ihren Beruf haben Sie deshalb verloren, Ihre Frau hat sie verlassen, Ihre Kinder dürfen Sie nicht mehr sehen, Freunde wechseln kein Wort mehr mit Ihnen, und von den Eltern wurden Sie enterbt.

Moment mal: Derartig schlimmen Folgen hat doch kein Verkehrssünder-Verdacht! Stimmt, das war eine Lüge. In Wirklichkeit ging es bei der Aktion "Himmel" nicht um eine solche Lappalie, bei der man vorschnelle Anschuldigungen noch tolerieren könnte, sondern es ging um Kinderpornographie im Internet - ein hochsensibler Bereich, wo allein der Verdacht bereits die Höchststrafe ist, da der Verdächtige seine bürgerliche Existenz verliert, ob er nun schuldig ist oder nicht.

12.000 Menschen ruiniert, 12.000 Familien zerstört, nur damit unser Innenminister seinen Internetüberwachungswahn propagieren kann?

Lesen Sie Näheres zu diesem Thema bei Heise [1|2] und Telepolis [3] sowie im Law Blog [4|5] nach.

/Gesellschaft | 1 Kommentar | Fr, 25. Jan. 2008
 

Sitzen kostet

Verzehrt man in einem Schnellrestaurant das Essen vor Ort, so werden 19% Mehrwertsteuer darauf erhoben. Nimmt man das Essen mit, um unterwegs zu speisen, sind nur 7% MWSt. fällig.

Da der Kunde aber in beiden Fällen den gleichen ausgewiesenen Endpreis zahlt, verdient der Imbiss an den Mahlzeiten, die innerhalb seiner Räumlichkeiten eingenommen werden, deutlich weniger als an den außerhäusigen.

Dies ist der Grund, warum man bei McDonald's und Co. gefragt wird, ob man seinen Hamburger zum Hier-Essen oder Mitnehmen haben möchte. In letzterem Falle wird eine Außer-Haus-Taste gedrückt und das Unternehmen muss nur 7% des Hamburgerpreises abführen statt 19%.

Eine seltsame Gesetzeslage, die gewiss nicht wenige dazu verführt, häufiger als nötig die Außer-Haus-Taste zu betätigen.

/Gesellschaft | 0 Kommentare | Do, 24. Jan. 2008
 

Mit Schweinen kennen wir uns aus

Wie soll man ein SPD-Mitglied nennen, das öffentlich davor warnt, die hessische SPD-Spitzenkandidaten Ypsilanti zu wählen? Wäre Kameradenschwein ein zu hartes Wort? Das soll Wolfgang  Clement selbst entscheiden, wenn er morgens in den Spiegel blickt, denn er hat genau dies getan.

Der hauptamtliche Lobbyist Clement, der in seiner Freizeit einmal Ministerpräsident in NRW war und als Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft insbesondere die Interessen letzterer vertrat, bekommt auf den NachDenkSeiten von einem Parteikollegen die Leviten gelesen.

/Gesellschaft | 0 Kommentare | Mo, 21. Jan. 2008
 

Zeitschriftenwerbung oder Werbezeitschrift?

Neulich habe ich mir die Zeitschrift fotoMAGAZIN gekauft, weil darin die Ricoh GR Digital II getestet sein sollte, über die ich bereits viel Positives hörte. Der sogenannte Praxistest in der Rubrik "technik" war aber eher eine Produktbeschreibung, garniert mit einigen Gehäusefotos und einem Bewertungskasten, aus dem nicht ersichtlich war, auf welcher Grundlage die Punkte eigentlich vergeben wurden. Nicht besonders hilfreich, aber immerhin ein sachlicher redaktioneller Beitrag.

Beim weiteren Blättern jedoch stach mir in einem Artikel über Fuji FinePix-Kameras folgende Bildunterschrift ins Auge: "Der intelligente Blitz von FinePix-Kameras misst die Entfernung zum Objekt." Irgendetwas stimmt nicht mit dieser Formulierung, dachte ich mir, die klingt doch eher nach Werbesprache als nach seriösem Journalismus. Und tatsächlich - im Artikel selbst liest man Sätze wie diesen: "An die gleichermaßen Design und Technik affine Klientel wendet sich die Z100fd und überzeugt mit besonders schlankem, elegantem Design in modernen Farbvariationen." Das klingt nicht nur zufällig wie direkt aus dem Firmenprospekt abgeschrieben, denn wenn man auf den Rubrikentitel schaut, so steht dort nicht "technik", sondern "promotion". Layout und Schrift sind identisch mit den redaktionellen Beiträgen, aber der Inhalt ist reine Werbung. Eigentlich sollte man das Wort "Anzeige" über solchen Artikeln erwarten, aber man hofft vielleicht darauf, dass der Rubrikentitel "promotion" weniger leicht durchschaubar ist und trotzdem den gesetzlichen Anforderungen genügt.

Im hinteren Teil der Zeitschrift las ich dann einen Artikel über Fotobuch-Druckdienste. Das heißt nein, Moment mal, es ging hier nur um einen einzigen solchen Dienst, der auch noch als "einfach, günstig, hochwertig" angepriesen wurde, ohne ihn mit anderen zu vergleichen. Ein misstrauischer Blick auf den Rubrikentitel förderte wieder das Wort "promotion" zu Tage. Ich war bereits das zweite Mal auf einen Werbebeitrag hereingefallen!

Damit war mein Interesse an dieser Zeitschrift erloschen und ich wollte nur noch einen kurzen Blick in die Bestenliste werfen, die in Technikmagazinen dieser Art typischerweise die bisher getesteten Geräte tabellarisch aufführt. In der Rubrik "Shopping Guide" findet man auch tatsächlich Abbildungen und technische Daten vieler Kameras, aber man wundert sich, dass in der Bewertung nur die "Highlights", nicht jedoch die Mängel Erwähnung finden. Die Verwunderung hält nur so lange an, bis man das Wort "Anzeige" über jeder Seite erblickt. Immerhin also ist diese Rubrik eindeutig als Anzeige gekennzeichnet, aber schade ist es schon, dass man für diese Werbeseiten auf eine neutrale Marktübersicht mit Testergebnissen verzichtet hat.

Manche Magazine lassen nur allzu deutlich erkennen, wer ihr Kunde ist: Nämlich nicht die Leser, deren 5 Euro nicht kostendeckend wären, sondern die Inserenten. Was die Heftmacher dabei vergessen, ist, dass sie ohne Leser auch keine Inserenten hätten, und dass es daher eine schlechte Idee ist, das Vertrauen der Leserschaft so leichtfertig zu verspielen.

/Gesellschaft | 2 Kommentare | Fr, 18. Jan. 2008
 

Das große Religions-Quiz

Aus welcher heiligen Schrift einer Weltreligion stammen jeweils die folgenden Zitate?

Religion A:

Jesus, Maria und Heiliger Geist:
Dann wird Gott sprechen: "O Jesus, Sohn der Maria, gedenke Meiner Gnade gegen dich und deine Mutter, als Ich dich mit dem Heiligen Geist stärkte, auf daß du reden solltest zu den Menschen in der Wiege und als Erwachsener..."

Offenbarung:
Siehe, Wir haben dir Offenbarung gegeben, wie Wir Noah Offenbarung gaben und den Propheten nach ihm, und Offenbarung gaben Abraham und Ismael und Isaak und Jakob, und den Stämmen und Jesus und Hiob und Jonas und Aaron und Salomo; und wir gaben David den Psalter.

Moses und die Gesetzestafeln:
Er sprach: "O Moses, siehe, Ich habe dich erwählt vor den Menschen durch Meine Sendung und Meine Zwiesprache. So nimm, was Ich dir gegeben, und sei einer der Dankbaren." Und Wir schrieben für ihn auf die Tafeln eine Ermahnung in betreff aller Dinge und eine Erklärung für alle Dinge.

Religion B:

Kopftuchzwang:
Eine Frau aber, die betet oder prophetisch redet mit unbedecktem Haupt, die schändet ihr Haupt; denn es ist gerade so, als wäre sie geschoren. Will sie sich nicht bedecken, so soll sie sich doch das Haar abschneiden lassen! Weil es aber für die Frau eine Schande ist, daß sie das Haar abgeschnitten hat oder geschoren ist, soll sie das Haupt bedecken.

Schweinefleischverbot:
Nur diese dürft ihr nicht essen von dem, was wiederkäut und gespaltene Klauen hat: (...) das Schwein, denn es hat wohl durchgespaltene Klauen, ist aber kein Wiederkäuer; darum soll es euch unrein sein. Vom Fleisch dieser Tiere dürft ihr weder essen noch ihr Aas anrühren; denn sie sind euch unrein.

Drakonische Strafen:
Jeder, der seinen Vater oder seine Mutter verflucht, wird mit dem Tod bestraft.
Wenn ein unberührtes Mädchen mit einem Mann verlobt ist und ein anderer Mann ihr in der Stadt begegnet und sich mit ihr hinlegt, dann sollt ihr beide zum Tor dieser Stadt führen. Ihr sollt sie steinigen und sie sollen sterben...

Auflösung: Die oberen Zitate unter A enstammen dem Koran (Sure 5, 109; Sure 4, 163; Sure 7, 144-145), die unteren Zitate unter B entstammen der Bibel (1.Korinther 11; 3.Mose 11; 3.Mose 20; 3.Mose 22). Für beschädigte Vorurteile kommt unsere Haftpflichtversicherung in vollem Umfang auf.

/Gesellschaft | 1 Kommentar | Di, 15. Jan. 2008
 



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